- Aufstellung statischer Berechnungen - Anfertigung von Schal. - Bewehrungs - und Konstruktionsplänen - Prüfung von statischen Unterlagen - Überwachung von Bauausführungen in konstruktiver Hinsicht - Beratung zu Baukonstruktionen - Aufstellung und Prüfung von Schall - und Wärmeschutznachweisen - Beratung zum konstruktiven Brandschutz - Abrechnung nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure v. 4.3.1991, geändert, 21.3. 1995 u. 10.11.2001 (BGBl. I S. 2493,3011)
|